Import-Butler.ch by CO2 Börse AG

Diese Fahrzeuge sind von der CO2 Abgabe betroffen

Neufahrzeuge, die im Ausland nicht länger als 6 Monate zugelassen waren, oder solche, die zwischen 6 und 12 Monate alt sind und weniger als 5'000 km Laufleistung aufweisen, sind entscheidend für die CO2-Abgabe (CO2-Steuer) beim Import. Massgeblich ist das Datum der Erstzulassung im Vergleich zum Datum des Schweizer Zollstempels auf dem Formular 13.20 A.. Mehr über die CO2-Abgabe erfahren.
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